Zifferblatt einer Uhr (c) Peter Weidemann, Pfarrbriefservice

Leihfristen / Leihfristüberschreitung

Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Sie kann so oft verlängert werden, bis insgesamt 84 Tage erreicht sind, vorausgesetzt das Medium wurde in der Zwischenzeit nicht von jemand anderem vorgemerkt. Bitte verlängern Sie bei Bedarf die von Ihnen entliehenen Medien online über Ihr Benutzerkonto. Der Antrag auf Verlängerung kann auch persönlich oder telefonisch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Ausleihtheke (0221 / 1 642-3721) rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist erfolgen. Die Überwachung des Benutzerkontos liegt in Ihrer Verantwortung.

Eine Woche vor Ende der Leihfrist erhalten Sie eine Erinnerungsmail.

ACHTUNG: Ihre Verpflichtungen im Hin­blick auf Verlängerung der Leihfristen bzw. rechtzeiti­ge Rückgabe entliehener Medien bleiben von Ver­sand und Emp­fang der Erinnerungsmails un­be­rührt.

Wenn die Leihfrist abgelaufen ist und Sie eine Leihfristverlängerung versäumt haben oder sie nicht mehr möglich war, fällt ein Verzugsgeld an, das von der Länge der Leihfristüberschreitung abhängt. Einzelheiten regelt die Gebührenordnung der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln.

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Erzbischöfliche Diözesanbibliothek Köln
Ausleihe
Kardinal-Frings-Straße 1-3
50668 Köln